* Liebe Anwaltskanzlei,
anbei finden Sie die Videos, die beweisen, dass vor Ort keine Beschilderung ist und keine Eigenmacht begangen wurde.
Aufnahme Datum 16.04.2024
Weitere Aufnahme 23.04.2024
Vorschläge zu Aushängeschildern, klare und sichtbare Hinweise zu Strafen
Quellen:
Verbraucherschutzzentrale:
https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/vertraege-reklamation/abzocke/knoellchen-auf-dem-supermarktparkplatz-regeln-fuer-private-strafzettel-28016
Bussgeldkatalog zu PC:
https://www.bussgeldkatalog.org/park-control/
Ergo-Versicherung zu Parksünden und klaren Hinweisen:
https://www.ergo.de/de/rechtsportal/verkehrsrecht/halten-und-parken/parksuenden-auf-privatgelaende
Falls Sie den kleinen Fall - genau so wie ich - etwas übertrieben und lieblos finden, können Sie gerne
mir sehr gerne mitteilen, dass Sie den Fall abschließen. Die Versicherung der in Auftrag gebenden Person kommt ganz bestimmt für Ihre Leistung auf. Auch gebe ich gerne durch, dass ich nie vor
haben werde an dem gemeinten Grundstück zu halten oder zu parken, auch wenn ich wüsste, dass ich dafür sogar Geld erhalten werde. Ich beabsichtige so "ein Vorgehen" in Zukunft nicht und
unterlasse es lieber!
Vielen Dank schon Mal für Ihre Mühe und Zeit.
Mit freundlichen Grüßen
Salih Sara
* Entwurftext. Irrtümer und Änderung vorbehalten.